Wieder was gelernt.
Ich hatte mich hier noch gewundert, daß auf Spiegel Online zu lesen ist, daß in diesem Jahr mit "Papier und Bleistift" gewählt werde, da es sich bei einem Bleistift bekanntermaßen nicht um ein dokumentenechtes Schreibwerkzeug handelt.
SpOn hatte auch zunächst in einem Artikel den "Bleistift" zu "Stift" geändert, in einem weiteren Artikel hat die Autorin Annett Meiritz jedoch wieder den "Bleistift" erwähnt.
Eine Mail brachte die Erkenntnis: Es darf tatsächlich mit Bleistift gewählt werden.
Annett Meiritz schreibt mir:
Kreuze auf den Stimmzetteln werden in vielen Wahllokalen traditionell mit Bleistift und nicht mit Kugelschreiber gemacht. Grund: Mit dem Bleistift wird das Wahlgeheimnis gewahrt. Denn der Abdruck eines leicht stumpfen Bleistiftes ist auf der Rückseite des Zettels nicht zu erkennen.
Auch der deutsche Bundestag gibt auf seiner Informationsseite an: "Der Wählerwille muss eindeutig zu erkennen sein, das ist die Hauptsache bei der Stimmabgabe. Ob Kugelschreiber oder Bleistift, alle Stifte sind erlaubt. Selbst radieren oder durchstreichen darf man, wenn hinterher eindeutig erkennbar ist, welche Wahl der Wähler getroffen hat."
Schau an. Ich hätte Wetten darauf abgeschlossen, daß ein Bleistift nicht erlaubt ist.
Also auch an dieser Stelle nochmal: Vielen Dank, Frau Meiritz, für die Information und die Erlaubnis, aus Ihrer Mail zitieren zu dürfen.
Und Entschuldigung für die vorschnelle Reaktion.





