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Die Aufnahme von Jörg Tauss in die Piratenpartei war völlig richtig

Zur Vorgeschichte:

Gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (früher SPD, jetzt Piratenpartei) wurde Anfang des Jahres der Vorwurf erhoben, sich kinderpornografisches Material verschafft zu haben, gegen ihn wird derzeit ermittelt. Tauss ist für seinen Sachverstand in Fragen zu digitalen Medien bekannt. Er räumte die Tat ein, erklärte dies jedoch mit Recherchetätigkeit, da er den zuständigen Behörden nicht traue.

Jörg Tauss ist nun am vergangenen Samstag aufgrund des beschlossenen Gesetzes zur Sperrung von Internetseiten aus der SPD aus- und in die Piratenpartei eingetreten.

Einige halten die Aufnahme Tauss' für einen schwerwiegenden Fehler und verabschieden sich jetzt bereits von der Piratenpartei, hier David Schraven von den Ruhrbaronen:

"Warum habt ihr nicht wenigstens das Verfahren abgewartet? Ob es ein Urteil gibt oder nicht?"

Dem möchte ich aus verschiedenen Gründen widersprechen.

  1. Jörg Tauss ist als unschuldig anzusehen. Und nicht deshalb, weil ich mehr wüßte als irgendjemand in dieser Sache, sondern weil er es aufgrund der Unschuldsvermutung in einem Rechtsstaat sein muß. Eine Beurteilung, ob sein Handeln zulässig war oder nicht, hat die Judikative vorzunehmen und niemand sonst. Alles andere widerspricht dem Kern unseres Rechtssystems, auch, wenn Herr Schäuble das mitunter anders sieht. Da die Piratenpartei sich insbesondere der Stärkung der Bürgerrechte verschrieben hat, blieb ihr keine andere Wahl, als ihn aufzunehmen, selbst eine Bitte an ihn, nicht einzutreten, hätte ihr zu Recht den Vorwurf eingebracht, unglaubwürdig zu sein.
  2. Wer fordert, Tauss abzulehnen, hätte konsequenterweise auch seinen Rauswurf aus der SPD fordern müssen. Das hat jedoch nichtmal die SPD selbst getan, zumindest nicht offiziell, obwohl sie ihn bei der Debatte um die Zensursula-Gesetze mehr als schäbig behandelt hat.
  3. Sollte Tauss rechtskräftig verurteilt werden, gehe ich davon aus, daß er die Partei freiwillig wieder verläßt, zudem gilt jedoch §45 StGB Abs. 1, der besagt, daß mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auch der Verlust der Wählbarkeit einhergeht. Damit würde er automatisch aus der Piratenpartei ausgeschlossen.
  4. Tauss ist Mitglied wie jedes andere auch, als Mandatsträger nur seinem Gewissen unterworfen, und daß er sich von einer Piratenpartei nicht in sein Abstimmungsverhalten reinreden lassen würde, hat er in der Vergangenheit auch als SPD-Mitglied oft genug bewiesen.
  5. Die Piratenpartei wird, genau wie die über 134.000 Petitionsunterzeichner, von einfach gestrickten Populisten ohnehin als eine Vereinigung tituliert, die sich gegen die Bekämpfung von Kinderpornographie sträube und die außer "Freie Downloads für alle" kein Programm habe. Damit müssen wir leben, ob mit oder ohne Tauss.

Wer fordert, Tauss wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe abzulehnen, der ist voll auf die schamlose Taktik von CDU und SPD hereingefallen, mit der sie versuchen, Kritiker mundtot zu machen: Daß man beim Thema Kinderpornographie ja wohl kaum unterschiedlicher Meinung sein könne und jeder, der Kritik äußert, sich als Pädophiler bezeichnen lassen müsse.

Daß die große Koalition auf solche Mittel zurückgreifen muß, zeigt deutlich, wie groß ihre Angst vor der eigenen aufgeklärten Bevölkerung ist.

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