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Wie man Artikel ohne Jugendfreigabe online verkaufen könnte, ohne graue Haare zu bekommen

Fans der Spielereihe werden mich dafür vermutlich verdammen, aber ich finde "Halo 3" stinklangweilig, ein einziges, quietschbuntes Geballer, für das ich vielleicht zu alt bin, ich weiß es nicht.

Ich entschied mich also, das Spiel zu verkaufen. Der GameStop in der Stadt wollte mir dafür irgendwas um die 13 € geben, das war mir zu wenig. Bei Amazon.de stand das Spiel neuwertig mit etwa 29 € in der Liste, also mußte ich darunterbleiben: 27 € hatte ich veranschlagt.

Kurze Zeit später hatte sich auch eine Käuferin gefunden, deren Vorname auf ein relativ junges Alter schließen ließ.

Mist, da war doch was…

Richtig, "Halo 3" hat keine Jugendfreigabe von der USK erhalten, also mußte ich irgendwie sicherstellen, daß die Käuferin volljährig war.

Na, für diesen – nicht allzu seltenen – Fall wird Amazon ja wohl in seinen Hilfeseiten irgendwelche Hinweise anbieten, oder?

Wir haben keine Treffer für Ihre Suche "volljährig" auf den Amazon.de Hilfeseiten gefunden.

Wir haben keine Treffer für Ihre Suche "jugendschutz" auf den Amazon.de Hilfeseiten gefunden.

Fuck, was soll denn das?

Nochmal was anderes versuchen: "jugendfreigabe".

Ah, da kommt was. Nämlich ellenlange Beschreibungen, wie der eigene Name angegeben sein muß, damit man den Artikel, den man per "DHL Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe" bestellt hat, auch ausgehändigt bekommt.

Wie, und was mache ich jetzt als privater Verkäufer? Kann ich den Spezialversand da auch beauftragen? Keine Ahnung.

Oh, da steht noch was:

Bestellungen bei unseren Verkaufspartnern

Anbieter auf unseren Plattformen Amazon.de Marketplace und zShops sind für eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Lieferung selbst verantwortlich.

Sonst nichts.

Danke, Amazon, aber das ist ja wohl ein Armutszeugnis.
Ihr nehmt 6,05 € Verkaufsgebühren, und das ist alles an Service dazu? Peinlich.

Aber irgendwie mußte der Artikel ja nun zur Empfängerin.

Ich habe sie also per Mail um eine Ausweiskopie (Scan oder Foto) gebeten, und als ich die dann erhalten hatte, den Artikel per "Einschreiben – eigenhändig" verschickt. Nochmal 5,30 € weg. Ob ich damit rechtlich auf der sicheren Seite bin, weiß ich nebenbei gesagt immer noch nicht.

Aber was tut man nicht alles für das Seelenheil unschuldiger Kinder?

Und wie läßt sich dieser monströse Aufwand vermeiden?

Meines Erachtens gibt es da drei Alternativen, wenn man davon ausgeht, daß Altersfreigaben prinzipiell eine sinnvolle Sache sind (was ich grundsätzlich tue):

Altersverifizierung durch Amazon. Wer einen nicht jugendfreien Artikel überhaupt auch nur bestellen will, muß einmalig nachgewiesen haben, daß er volljährig ist. Personalausweiskopie hinschicken, Brief mit Bestätigungscode an die Ausweisadresse zurückbekommen, bei Amazon eingeben, fertig. Technisch überhaupt kein Problem und sollte von den nicht gerade geringen Gebühren, die Amazon erhebt, machbar sein. Dieser lumpige Hilfetext ist jedenfalls eine Frechheit.

Altersverifizierung durch die Post/DHL. Dieser "Spezialversand", den Amazon da aufführt, kostet jedesmal 5 € und ist nicht nur zu teuer, sondern auch viel zu aufwendig. Außerdem scheint er für Privatversender nicht zur Verfügung zu stehen, zumindest habe ich nichts darüber gefunden. Auch die Seiten von Post und DHL schweigen sich aus. Eine Suche nach "Spezialversand" findet zwar eine Trefferseite, auf der steht dann aber kein Wort davon. Auch nicht gerade kundenfreundlich.

Altersverifizierung durch irgendeine (Melde-)Behörde. Think big: Digitaler Personalausweis. Bis dahin ist es vermutlich noch ein weiter Weg, aber warum sollte es in Zeiten von Onlinebanking, elektronischer Steuererklärung und Direktkrankenkassen nicht möglich sein, einen verläßlichen Online-Identitätsnachweis zu entwickeln?

Das heißt ja noch lange nicht, daß man den immer und überall angeben muß, wenn man eine Webseite aufruft, aber beim Internethandel von Artikeln ohne Jugendfreigabe: Warum nicht, noch dazu, wenn Onlinehändler nur das Geburtsdatum abgleichen dürfen/können?

Wenn ich im Supermarkt 'ne Tütensuppe kaufe, kann ich den Ausweis ja auch stecken lassen, habe aber kein Problem damit, ihn vorzuzeigen, wenn ich eine Flasche Korn erwerben will. (Außerdem schreibt sich die Kassiererin da ja auch nicht meinen Namen und Adresse auf.)

Fazit:
Da steckt noch einiges an Verbesserungspotential drin. Und Amazon war in diesem Fall eine echte Enttäuschung.

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