Prost

In Berlin säuft sich ein 16-jähriger mit rund 50 Gläsern Tequila ins Koma.

Kurze Zeit später fordern bundesdeutsche Politiker: "Alkoholverbot für Jugendliche".

Dabei handelt es sich um reine Augenwischerei. Um das zu verstehen, genügt ein Blick ins Jugendschutzgesetz:

§ 9 Alkoholische Getränke

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Diesem Milchbart hätte also nicht mal ein einziges Glas verkauft werden dürfen. Gar keins. Nicht – mal – ein – einziges.

Weder verkauft, noch abgegeben. Selbst, wenn jemand es gesehen hat, daß er Tequila trinkt, hätte man es ihm auf der Stelle untersagen müssen.

Das steht jetzt bereits in jeder Gaststätte irgendwo an der Wand, für jeden nachzulesen.

Hätte er hingegen versucht, 50 Gläser Bier zu trinken, wäre das völlig legitim gewesen.

Aus gutem Grund: Das hätte er nämlich nicht geschafft, ohne ins große, weiße Telefon sprechen zu müssen. Daher wäre er auch nicht ins Koma gefallen.

Was wollen die Politiker, die jetzt ein Alkoholverbot für Jugendliche fordern, also erreichen?

Etwas verbieten, das längst verboten ist? (Vom Sinn und den Auswirkungen eines Verbotes einmal abgesehen.)

Oder sind das so etwas wie versicherungstechnische Gründe?

In der Art wie die Schilder "Vorsicht, frisch gebohnert" in Treppenhäusern, die seit Jahrzehnten nicht mehr gebohnert wurden, nur um etwaige Schadenersatzansprüche zu vermeiden, falls doch mal jemand ausgerutscht ist?

Ich hätte eine Alternative:

Ich fordere die sofortige Wiedereinführung der Prügelstrafe, wenn ein Kind oder Jugendlicher sich öffentlich äußert, Politiker werden zu wollen.

Vielleicht hilft das ja mal.

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