Irgendwie ist unser Bundesjustizministerium, was technische Sachverhalte anbelangt, ein wenig unbedarft, scheint mir.
Erst wollte das BMJ, daß man Software patentieren kann, was ein Spitzendeal für Softwareriesen wie Apple oder Microsoft gewesen wäre, für mittelständische Softwareunternehmen der sichere Ruin.
Dann wurde vor der Musik- und Filmindustrie eingeknickt und das Kopieren von CDs, die einem selbst gehören, aber mit einem Kopierschutz ausgestattet sind, unter Strafe gestellt.
Jetzt will man sogenannte "Hacker-Tools" verbieten. Das heißt, man darf jetzt zwar einen Server ins Internet stellen. Man darf aber nicht mit vollkommen üblichen Portscannern oder ähnlichem testen, ob der Server auch gegen Angriffe sicher ist, das ist zukünftig strafbar.
Zukünftig wird also der Verbraucher gezwungen, alles zu glauben, was ihm der Softwarehersteller in puncto Sicherheit weismachen will. Nachprüfen darf er es nicht, zumindest nicht mit erwähnter Software. Einen schönen Gruß an alle Benutzer der Virenschleuder des vollkommen sicheren Internet Explorers.
Der böswillige Angreifer pellt sich darauf natürlich das eine oder andere Ei, schon allein deshalb, weil es ihn in Kasachstan oder woher er auch immer kommt, einen feuchten Dreck interessiert, was man sich hierzulande beim Kaffeekränzchen ausdenkt.
Wann werden eigentlich Kleiderbügel verboten? Ich habe mal in einer Fernsehsendung gesehen, daß damit jemand ein Auto geknackt hat.
P.S.:
Psst, daß das aber keiner unserer Justizministerin verrät:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vertreibt eben diese Software nach wie vor auf einer selbst produzierten CD.






[...] Dass so ein hoch qualifizierter Wettbewerb (mit 25 teilnehmenden Universitäten aus sieben Nationen) in Deutschland bald nicht mehr möglich sein wird, kann man übrigens im Spitblog prima nachlesen. [...]